Geführt wird das Schuldnerverzeichnis zentral über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder. Es soll den Geschäftsverkehr vor zahlungsunfähigen Vertragspartnern warnen – entsprechend ernst nehmen Banken, Vermieter und Versandhändler einen Eintrag.
Einsehen dürfen es nur Berechtigte mit begründetem Interesse – etwa Vermieter, Banken oder Lieferanten vor einem Vertragsschluss. Ein Eintrag erschwert daher Wohnungssuche und Kredite.
Löschung: automatisch nach drei Jahren – oder vorzeitig auf Antrag, wenn die Forderung vollständig beglichen ist (Nachweis erforderlich).
Nach vollständiger Zahlung sollten Sie nicht auf die automatische Löschung warten: Mit dem Nachweis der Erledigung lässt sich die vorzeitige Löschung beantragen – das beschleunigt Wohnungssuche und Vertragsabschlüsse erheblich.