Glossar · Pfändung

Schuldnerverzeichnis

Ein zentrales Register, in das eingetragen wird, wer die Vermögensauskunft abgegeben (oder verweigert) hat oder bei wem die Vollstreckung aussichtslos ist.

Geführt wird das Schuldnerverzeichnis zentral über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder. Es soll den Geschäftsverkehr vor zahlungsunfähigen Vertragspartnern warnen – entsprechend ernst nehmen Banken, Vermieter und Versandhändler einen Eintrag.

Einsehen dürfen es nur Berechtigte mit begründetem Interesse – etwa Vermieter, Banken oder Lieferanten vor einem Vertragsschluss. Ein Eintrag erschwert daher Wohnungssuche und Kredite.

Löschung: automatisch nach drei Jahren – oder vorzeitig auf Antrag, wenn die Forderung vollständig beglichen ist (Nachweis erforderlich).

Nach vollständiger Zahlung sollten Sie nicht auf die automatische Löschung warten: Mit dem Nachweis der Erledigung lässt sich die vorzeitige Löschung beantragen – das beschleunigt Wohnungssuche und Vertragsabschlüsse erheblich.

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