Glossar · Pfändung

Vermögensauskunft

Die Pflicht, dem Gerichtsvollzieher die eigenen Vermögensverhältnisse vollständig offenzulegen – früher „eidesstattliche Versicherung“ oder umgangssprachlich „Offenbarungseid“.

Auch bekannt als: eidesstattliche Versicherung · Offenbarungseid

Die Vermögensauskunft ist das Druckmittel, wenn Pfändungen ins Leere laufen: Der Gläubiger erfährt, wo sich Vollstreckung noch lohnen könnte – oder dass nichts zu holen ist. Für viele Überschuldete wirkt Letzteres faktisch entlastend, weil weitere teure Maßnahmen dann oft unterbleiben.

Der Gläubiger kann die Vermögensauskunft verlangen, wenn die Vollstreckung erfolglos blieb. Sie listen dabei Einkommen, Konten, Wertsachen und Forderungen auf.

Zum Termin gehören Ausweis und ein Überblick über Einkommen, Konten und Verträge. Wer innerhalb der letzten zwei Jahre bereits eine Vermögensauskunft abgegeben hat, muss in der Regel keine neue abgeben – außer der Gläubiger macht neues Vermögen glaubhaft.

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