Ratgeber-Serie · Teil 1 von 6 · Grundlagen

Geldsorgen, Schulden, Überschuldung: Wo stehe ich – und was hilft jetzt?

Schulden zu haben ist in Deutschland völlig normal. Kritisch wird es erst, wenn Einkommen und Rücklagen dauerhaft nicht mehr reichen. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, Ihre Lage einzuordnen – und zeigt die richtigen ersten Schritte.

Stand: 09/2026 · Lesezeit: ca. 5 Minuten

Inhalt
  1. Verschuldet oder überschuldet – was ist der Unterschied?
  2. Sie sind nicht allein – was sagen die Zahlen?
  3. Welche Warnsignale sollten Sie ernst nehmen?
  4. Welche fünf Schritte helfen sofort?
  5. Wo gibt es kostenlose Hilfe?
  6. Häufige Fragen

Verschuldet oder überschuldet – was ist der Unterschied?

Viele verwechseln die beiden Wörter. Dabei kommt es genau auf diesen Unterschied an:

Dazwischen liegt eine Grauzone. Typisch dafür: Sie zahlen nur noch Mindestraten. Der Dispo bleibt dauerhaft im Minus. Oder Sie machen neue Schulden, um alte zu bezahlen. Dann sind Sie auf dem Weg in die Überschuldung – und sollten jetzt gegensteuern.

Sie sind nicht allein – was sagen die Zahlen?

Betroffen sind sehr viele. Der SchuldnerAtlas 2025 der Creditreform zählt rund 5,67 Millionen überschuldete Menschen in Deutschland. Das sind 8,16 Prozent aller Erwachsenen – etwa jede zwölfte Person. 2025 stieg die Zahl erstmals seit Jahren wieder deutlich an: um rund 111.000 Personen.

Und woher kommen die Schulden? Das zeigt der Überschuldungsreport 2025 des instituts für finanzdienstleistungen (iff). Sein Befund: Nur selten ist eigenes Fehlverhalten der Grund. Bei Ratsuchenden in der Schuldnerberatung sind die häufigsten Auslöser:

Hauptauslöser der ÜberschuldungAnteil
Erkrankung, Sucht oder Unfall17,6 %
Arbeitslosigkeit / reduzierte Arbeit15,3 %
Einkommensarmut („das Einkommen reicht nicht“)ca. 10 %
Konsumverhalten9,7 %
Trennung oder Scheidung9,1 %
Gescheiterte Selbstständigkeitca. 9 %

Meist bringen also Schicksalsschläge Menschen in die Schulden: Krankheit, Jobverlust, Trennung. Scham ist deshalb fehl am Platz. Was zählt, ist der nächste Schritt.

Welche Warnsignale sollten Sie ernst nehmen?

Je früher Sie handeln, desto mehr Wege stehen Ihnen offen. Typische Warnzeichen:

Wichtig: Miete und Energie haben immer Vorrang. Zahlen Sie zuerst, was Wohnung und Existenz sichert – nicht den Gläubiger, der am lautesten mahnt.

Welche fünf Schritte helfen sofort?

  1. Alle Post öffnen und sortieren – auch die unangenehme. Nichts wegwerfen.
  2. Schulden auflisten: Wer? Wie viel? Welches Aktenzeichen? So bekommen Sie Überblick.
  3. Haushaltsplan machen: Einnahmen und feste Ausgaben notieren – was bleibt im Monat übrig?
  4. Ansprüche prüfen: Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld bleiben oft ungenutzt.
  5. Hilfe holen, statt zu warten: Eine kostenlose Schuldnerberatung ordnet mit Ihnen die Lage.

Die ganze Anleitung zum Abhaken finden Sie in unserer Checkliste: Raus aus den Schulden.

Beispiel: Frau M. (Verkäuferin, 1.900 € netto) hat nach einer Trennung 7.400 € Schulden bei fünf Gläubigern. Statt weiter Mindestraten zu zahlen, listet sie alle Forderungen auf. Sie beantragt Wohngeld und macht einen Termin bei der Schuldnerberatung. Ergebnis: Zwei Gläubiger stunden die Forderung, schieben die Zahlung also auf. Für den Rest wird ein Vergleich verhandelt. Nach wenigen Wochen ist die Lage wieder planbar.

Wo gibt es kostenlose Hilfe?

In Deutschland gibt es viele anerkannte, gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen. Dahinter stehen etwa Caritas, Diakonie, AWO, Kommunen und Verbraucherzentralen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Die Beraterinnen und Berater verhandeln mit Gläubigern – also mit denen, die Geld von Ihnen fordern. Sie helfen, Ihre Existenz zu schützen (z.B. mit dem P-Konto). Bei Bedarf begleiten sie Sie bis in die Insolvenz.

Seriös ist auch die anwaltliche Schuldnerberatung. Kanzleien mit Schwerpunkt Schuldenrecht bieten meist schnellere Termine. Sie begleiten Sie rechtlich – und vertreten Sie auch gegenüber Gläubigern und vor Gericht. Dafür zahlen Sie Anwaltsgebühren. Bei geringem Einkommen kann der Staat die Kosten der außergerichtlichen Beratung übernehmen – über die sogenannte Beratungshilfe. Vorsicht dagegen bei kommerziellen „Schuldenregulierern“, die weder Anwälte noch anerkannte Stellen sind.

Häufige Fragen

Ab wann gilt man als überschuldet?

Als überschuldet gilt, wer seine Schulden auf absehbare Zeit nicht mehr aus Einkommen und Vermögen zahlen kann. Das Geld für Raten und Rechnungen reicht dann dauerhaft nicht – auch wenn alle entbehrlichen Ausgaben gestrichen sind. Eine einzelne verspätete Zahlung ist noch keine Überschuldung.

Kostet eine Schuldnerberatung etwas?

Anerkannte gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen beraten kostenlos. Träger sind etwa Caritas, Diakonie, AWO oder die Verbraucherzentralen. Auch anwaltliche Schuldnerberatungen sind eine seriöse Anlaufstelle. Sie kosten Geld, bieten dafür aber meist schnellere Termine. Vorsicht dagegen bei kommerziellen „Schuldenregulierern“, die Vorkasse oder laufende Gebühren verlangen.

Was passiert, wenn ich Rechnungen einfach nicht bezahle?

Auf Mahnungen folgen häufig Inkassoschreiben. Danach kann der Gläubiger einen gerichtlichen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Erst mit einem solchen Titel ist eine Pfändung erlaubt. Je früher Sie reagieren, desto mehr Möglichkeiten haben Sie. Ignorieren macht es nur teurer.

Verjähren Schulden irgendwann?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Jahresende (§ 195 BGB). Anders ist es, sobald ein Gläubiger einen gerichtlichen Titel hat – etwa einen Vollstreckungsbescheid. Dann kann er die Forderung 30 Jahre lang vollstrecken. Auf Verjährung zu hoffen ist deshalb selten ein Plan.

Soll ich einen neuen Kredit aufnehmen, um alte Schulden zu bezahlen?

Vorsicht: Eine Umschuldung lohnt sich nur, wenn der neue Kredit wirklich günstiger ist. Außerdem muss die Rate dauerhaft tragbar bleiben. Kredite, die nur Löcher stopfen, verschärfen die Lage. Angebote „ohne SCHUFA“ gegen Vorkosten sind fast immer unseriös. Lassen Sie sich vorher kostenlos beraten.

Was ist der Unterschied zwischen Inkasso und Gerichtsvollzieher?

Ein Inkassounternehmen ist ein privater Dienstleister, der Forderungen eintreibt. Es darf mahnen und verhandeln, aber nicht pfänden. Der Gerichtsvollzieher dagegen ist ein staatliches Vollstreckungsorgan. Er wird erst tätig, wenn der Gläubiger einen gerichtlichen Titel hat.

Müssen Angehörige für meine Schulden haften?

Grundsätzlich nein. Jeder haftet nur für Verträge, die er selbst unterschrieben hat. Auch Eheleute haften nicht automatisch füreinander. Ausnahmen sind gemeinsame Verträge, Bürgschaften und Alltagsgeschäfte für den gemeinsamen Lebensbedarf. Erben können eine überschuldete Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausschlagen.

Wie lange muss ich auf einen Termin bei der Schuldnerberatung warten?

Je nach Region einige Wochen, teils Monate. Wichtig: Sagen Sie bei der Anmeldung gleich, wenn es akut ist. Das gilt etwa bei Kontopfändung, drohendem Wohnungsverlust oder einer Strom- oder Gassperre. Dafür gibt es in der Regel kurzfristige Notfalltermine.

Was sollte ich zum ersten Beratungstermin mitbringen?

Eine Liste aller Gläubiger und die aktuelle Post (Mahnungen, Inkassoschreiben, Beschlüsse). Dazu Einkommensnachweise, Kontoauszüge und Ihren Mietvertrag. Keine Sorge, wenn etwas fehlt – Ordnung schaffen gehört zur Beratung dazu. Eine Übersicht bietet unsere Checkliste „Raus aus den Schulden“.

Hilft die Schuldnerberatung auch bei Miet- oder Energieschulden?

Ja – gerade dabei. Miet- und Energieschulden haben Vorrang, weil Wohnung und Strom die Existenz sichern. Beraterinnen und Berater nehmen Kontakt zu Vermieter und Versorger auf. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jobcenter Mietschulden als Darlehen übernehmen. Ziel ist, eine Kündigung abzuwenden.

Quellen: Creditreform SchuldnerAtlas Deutschland 2025; iff-Überschuldungsreport 2025.