Ratgeber-Serie · Teil 1 von 6 · Grundlagen

Geldsorgen, Schulden, Überschuldung: Wo stehe ich – und was hilft jetzt?

Schulden zu haben ist in Deutschland völlig normal – kritisch wird es erst, wenn Einkommen und Rücklagen dauerhaft nicht mehr reichen. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, Ihre Lage einzuordnen und die richtigen ersten Schritte zu gehen.

Stand: Juli 2026 · Lesezeit: ca. 5 Minuten

Verschuldet oder überschuldet? Der Unterschied

Die beiden Begriffe werden oft verwechselt – dabei liegt genau hier die wichtigste Weiche:

Dazwischen liegt eine Grauzone: Wer nur noch Mindestraten zahlt, den Dispo nie mehr ausgleicht oder neue Schulden macht, um alte zu bedienen, ist auf dem Weg in die Überschuldung – und sollte jetzt gegensteuern.

Sie sind nicht allein: die Zahlen

Überschuldung ist kein Randphänomen: Nach dem SchuldnerAtlas 2025 der Creditreform sind rund 5,67 Millionen Menschen in Deutschland überschuldet – das sind 8,16 Prozent aller Erwachsenen, etwa jede zwölfte Person. 2025 stieg die Zahl erstmals seit Jahren wieder deutlich an, um rund 111.000 Fälle.

Und die Ursachen? Der Überschuldungsreport 2025 des instituts für finanzdienstleistungen (iff) zeigt: Überschuldung entsteht nur selten durch individuelles Fehlverhalten. Die häufigsten Auslöser bei Ratsuchenden in der Schuldnerberatung sind:

Hauptauslöser der ÜberschuldungAnteil
Erkrankung, Sucht oder Unfall17,6 %
Arbeitslosigkeit / reduzierte Arbeit15,3 %
Einkommensarmut („das Einkommen reicht nicht“)ca. 10 %
Konsumverhalten9,7 %
Trennung oder Scheidung9,1 %
Gescheiterte Selbstständigkeitca. 9 %

Meist sind es also Schicksalsschläge – Krankheit, Jobverlust, Trennung –, die Menschen in die Schulden bringen. Scham ist deshalb fehl am Platz. Was zählt, ist der nächste Schritt.

Warnsignale ernst nehmen

Je früher Sie reagieren, desto mehr Wege stehen Ihnen offen. Typische Alarmzeichen:

Wichtig: Miete und Energie haben immer Vorrang. Zahlen Sie zuerst, was Wohnung und Existenz sichert – nicht den Gläubiger, der am lautesten mahnt.

Fünf erste Schritte, die sofort helfen

  1. Alle Post öffnen und sortieren – auch die unangenehme. Nichts wegwerfen.
  2. Schulden auflisten: Wer? Wie viel? Welches Aktenzeichen? So entsteht Überblick.
  3. Haushaltsplan machen: Einnahmen und feste Ausgaben notieren – was bleibt monatlich übrig?
  4. Ansprüche prüfen: Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld bleiben oft ungenutzt.
  5. Hilfe holen, statt zu warten: Eine kostenlose Schuldnerberatung ordnet mit Ihnen die Lage.

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Abhaken finden Sie in unserer Checkliste: Raus aus den Schulden.

Beispiel: Frau M. (Verkäuferin, 1.900 € netto) hat nach einer Trennung 7.400 € Schulden bei fünf Gläubigern. Statt weiter Mindestraten zu zahlen, listet sie alle Forderungen auf, beantragt Wohngeld und vereinbart einen Termin bei der Schuldnerberatung. Ergebnis: Zwei Gläubiger stunden die Forderung, für den Rest wird ein Vergleich verhandelt – die Lage ist nach wenigen Wochen wieder planbar.

Wo es kostenlose Hilfe gibt

In Deutschland gibt es ein dichtes Netz anerkannter, gemeinnütziger Schuldnerberatungsstellen – getragen etwa von Caritas, Diakonie, AWO, Kommunen und Verbraucherzentralen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich; die Beraterinnen und Berater verhandeln mit Gläubigern, helfen beim Existenzschutz (z. B. P-Konto) und begleiten bei Bedarf bis in die Insolvenz.

Eine seriöse Alternative ist die anwaltliche Schuldnerberatung: Auf Schuldenrecht spezialisierte Kanzleien bieten meist schnellere Termine und eine juristische Begleitung – bis hin zur Vertretung gegenüber Gläubigern und vor Gericht. Dafür fallen Anwaltsgebühren an; bei geringem Einkommen kann staatliche Beratungshilfe die Kosten übernehmen. Vorsicht dagegen bei kommerziellen „Schuldenregulierern“ ohne Anwalts- oder Anerkennungsstatus.

Häufige Fragen

Ab wann gilt man als überschuldet?

Als überschuldet gilt, wer seine Zahlungsverpflichtungen auf absehbare Zeit nicht mehr aus Einkommen und Vermögen begleichen kann – wenn also auch nach Kürzung aller entbehrlichen Ausgaben das Geld für Raten und Rechnungen dauerhaft nicht reicht. Eine einzelne verspätete Zahlung ist noch keine Überschuldung.

Kostet eine Schuldnerberatung etwas?

Anerkannte gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen – etwa von Caritas, Diakonie, AWO oder den Verbraucherzentralen – beraten kostenlos. Auch anwaltliche Schuldnerberatungen sind eine seriöse Anlaufstelle: kostenpflichtig, dafür meist mit schnelleren Terminen. Vorsicht dagegen bei kommerziellen „Schuldenregulierern“, die Vorkasse oder laufende Gebühren verlangen.

Was passiert, wenn ich Rechnungen einfach nicht bezahle?

Auf Mahnungen folgen häufig Inkassoschreiben, danach kann der Gläubiger einen gerichtlichen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Erst mit einem solchen Titel darf gepfändet werden. Je früher Sie reagieren, desto mehr Möglichkeiten haben Sie – ignorieren macht es teurer.

Verjähren Schulden irgendwann?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Jahresende (§ 195 BGB). Sobald ein Gläubiger aber einen gerichtlichen Titel hat – etwa einen Vollstreckungsbescheid –, kann er die Forderung 30 Jahre lang vollstrecken. Auf Verjährung zu hoffen ist deshalb selten ein Plan.

Soll ich einen neuen Kredit aufnehmen, um alte Schulden zu bezahlen?

Vorsicht: Eine Umschuldung lohnt sich nur, wenn der neue Kredit wirklich günstiger ist und die Rate dauerhaft tragbar bleibt. Kredite, die nur Löcher stopfen, verschärfen die Lage – und Angebote „ohne SCHUFA“ gegen Vorkosten sind fast immer unseriös. Lassen Sie sich vorher kostenlos beraten.

Was ist der Unterschied zwischen Inkasso und Gerichtsvollzieher?

Ein Inkassounternehmen ist ein privater Dienstleister, der Forderungen eintreibt – es darf mahnen und verhandeln, aber nicht pfänden. Der Gerichtsvollzieher ist ein staatliches Vollstreckungsorgan und wird erst tätig, wenn der Gläubiger einen gerichtlichen Titel hat.

Müssen Angehörige für meine Schulden haften?

Grundsätzlich nein: Jeder haftet nur für Verträge, die er selbst unterschrieben hat – auch Eheleute haften nicht automatisch füreinander. Ausnahmen: gemeinsame Verträge, Bürgschaften und Alltagsgeschäfte für den gemeinsamen Lebensbedarf. Erben können eine überschuldete Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausschlagen.

Wie lange muss ich auf einen Termin bei der Schuldnerberatung warten?

Je nach Region einige Wochen, teils Monate. Wichtig: Bei akuter Not – Kontopfändung, drohender Wohnungsverlust, Strom- oder Gassperre – sagen Sie das gleich bei der Anmeldung. Dafür gibt es in der Regel kurzfristige Notfalltermine.

Was sollte ich zum ersten Beratungstermin mitbringen?

Eine Liste aller Gläubiger, die aktuelle Post (Mahnungen, Inkassoschreiben, Beschlüsse), Einkommensnachweise, Kontoauszüge und Ihren Mietvertrag. Keine Sorge, wenn etwas fehlt – Ordnung schaffen gehört zur Beratung dazu. Eine Übersicht bietet unsere Checkliste „Raus aus den Schulden“.

Hilft die Schuldnerberatung auch bei Miet- oder Energieschulden?

Ja – gerade dabei. Miet- und Energieschulden haben Vorrang, weil Wohnung und Strom die Existenz sichern. Beraterinnen und Berater nehmen Kontakt zu Vermieter und Versorger auf; unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jobcenter Mietschulden als Darlehen übernehmen, um eine Kündigung abzuwenden.

Quellen: Creditreform SchuldnerAtlas Deutschland 2025; iff-Überschuldungsreport 2025.