Ratgeber-Serie · Teil 2 von 6 · Zwangsvollstreckung

Pfändung: Was gepfändet werden darf – und was nicht

Eine Pfändung ist beunruhigend – aber sie folgt klaren Regeln. Das Gesetz schützt Ihr Existenzminimum. Hier lesen Sie, wie Lohn-, Konto- und Sachpfändung ablaufen. Und welche Beträge für Sie unantastbar sind.

Stand: 09/2026 · Lesezeit: ca. 6 Minuten

Inhalt
  1. Wie es zu einer Pfändung kommt
  2. Die drei Pfändungsarten
  3. Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2026
  4. Was nie gepfändet werden darf
  5. So können Sie sich wehren
  6. Häufige Fragen

Wie es zu einer Pfändung kommt

Kein Gläubiger darf einfach so pfänden. Er braucht zuerst einen Vollstreckungstitel. Dieses Dokument erlaubt ihm die Vollstreckung. Meist ist es ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Der typische Weg dorthin: Rechnung → Mahnung → gerichtlicher Mahnbescheid → Vollstreckungsbescheid. Gegen den Mahnbescheid können Sie binnen zwei Wochen Widerspruch einlegen. Das lohnt sich, wenn die Forderung nicht stimmt. Erst nach dem Vollstreckungsbescheid darf der Gläubiger vollstrecken. Jeder Schritt kommt per Post – ein Grund mehr, Briefe zu öffnen.

Die drei Pfändungsarten

Wichtig bei Kontopfändung: Ohne P-Konto ist zunächst auch Ihr Existenzminimum auf dem Konto blockiert. Das Gesetz gibt Ihnen aber ein Recht auf ein P-Konto. Die Bank muss Ihr Girokonto dann umwandeln – innerhalb von vier Geschäftstagen. Alle Details im Ratgeber P-Konto.

Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2026

Wie viel von Ihrem Lohn bleiben muss, regelt § 850c ZPO. Jedes Jahr zum 1. Juli gibt es neue Werte. Aktuell gelten diese Beträge (1.7.2026 – 30.6.2027).

Freibetrag pro MonatBetrag
Unpfändbarer Grundbetrag (ohne Unterhaltspflichten)1.587,40 €
Erhöhung für die 1. unterhaltsberechtigte Person+ 597,42 €
Erhöhung je weitere Person (2.–5.)+ 332,83 €
Höchstgrenze – Einkommen darüber ist voll pfändbar4.866,30 €

Beispiel: Sie verdienen 2.400 € netto im Monat. Ohne Unterhaltspflichten sind davon 568,82 € pfändbar. Mit einer unterhaltsberechtigten Person (z.B. einem Kind) sind es nur noch 107,59 €. Mit zwei Personen ist gar nichts mehr pfändbar.

Was nie gepfändet werden darf

So können Sie sich wehren

Laufen mehrere Pfändungen und ist kein Ende in Sicht? Dann kann die Privatinsolvenz der schnellere Weg aus den Schulden sein. Sobald das Verfahren eröffnet ist, stoppen die Pfändungen einzelner Gläubiger. Nach drei Jahren sind die Restschulden weg.

Häufige Fragen

Kann ohne Vorwarnung gepfändet werden?

Nein. Der Gläubiger braucht vorher einen Vollstreckungstitel – etwa einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Sie bekommen also erst Post: Mahnungen, dann einen gerichtlichen Mahnbescheid, zuletzt den Vollstreckungsbescheid. Gegen den Mahnbescheid können Sie Widerspruch einlegen. Wer seine Post öffnet, wird von einer Pfändung nicht überrascht.

Darf der Gerichtsvollzieher einfach in meine Wohnung?

Nur, wenn Sie zustimmen – oder wenn ein Richter die Durchsuchung erlaubt hat (Durchsuchungsbeschluss). In der Praxis kündigt sich der Gerichtsvollzieher schriftlich an. Dinge, die Sie für ein bescheidenes Leben oder Ihre Arbeit brauchen, sind ohnehin unpfändbar.

Mein Einkommen liegt unter der Freigrenze – kann trotzdem gepfändet werden?

Vom Lohn selbst ist dann nichts pfändbar. Beim Konto ist es anders: Ohne P-Konto kann eine Kontopfändung auch kleines Guthaben blockieren. Wandeln Sie Ihr Girokonto deshalb bei einer Kontopfändung sofort in ein P-Konto um. Dann ist der Grundfreibetrag automatisch geschützt.

Wie lange läuft eine Lohnpfändung?

So lange, bis die Forderung samt Zinsen und Kosten komplett bezahlt ist. Oder bis der Gläubiger die Pfändung zurücknimmt, z.B. nach einem Vergleich. Eine einmal zugestellte Lohnpfändung gilt weiter – auch für künftige Lohnzahlungen.

Was ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?

Das ist der wichtigste Beschluss des Vollstreckungsgerichts bei Lohn- und Kontopfändung. Er „pfändet“ die Forderung (z.B. Ihren Lohnanspruch) und „überweist“ sie dem Gläubiger. Der Beschluss geht an den Drittschuldner – also an Arbeitgeber oder Bank. Der muss dann direkt an den Gläubiger zahlen.

Dürfen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gepfändet werden?

Urlaubsgeld ist in der Regel unpfändbar, solange es im üblichen Rahmen bleibt. Weihnachtsgeld ist bis 795 € unpfändbar (Wert ab 1.7.2026: die Hälfte des auf volle 10 € aufgerundeten Grundfreibetrags, § 850a Nr. 4 ZPO). Das Geld für Überstunden ist zur Hälfte unpfändbar. Der Arbeitgeber muss das bei seiner Berechnung beachten.

Kann meine Rente gepfändet werden?

Ja. Die gesetzliche Rente zählt wie Arbeitseinkommen. Es gelten dieselben Freigrenzen (2026/27: 1.587,40 € unpfändbar, mit Unterhaltspflichten mehr). Grundsicherung ist dagegen praktisch nicht pfändbar. Auf dem Konto schützt sie das P-Konto.

Was passiert, wenn mehrere Gläubiger gleichzeitig pfänden?

Dann gilt das Prioritätsprinzip. Das heißt: Wer zuerst wirksam pfändet, bekommt zuerst sein ganzes Geld. Die anderen kommen erst danach an die Reihe. Bei vielen Gläubigern kann dieser „Wettlauf“ Jahre dauern. Die Insolvenz beendet ihn, denn dort werden alle Gläubiger gleich behandelt.

Kann mir wegen einer Lohnpfändung gekündigt werden?

Allein wegen einer Pfändung darf der Arbeitgeber in aller Regel nicht kündigen – auch wenn sie ihm Arbeit macht. Sprechen Sie im Zweifel offen mit der Personalabteilung. Eine geregelte Lösung beendet die Pfändung und den Aufwand, z.B. ein Vergleich oder die Insolvenz.

Was ist die Vermögensauskunft – früher „eidesstattliche Versicherung“?

Bringt eine Pfändung nichts, kann der Gläubiger die Vermögensauskunft verlangen. Dann müssen Sie beim Gerichtsvollzieher Ihr Vermögen offenlegen. Falsche Angaben sind strafbar. In der Regel folgt ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis – etwa wenn Sie die Auskunft verweigern oder Ihr Vermögen offensichtlich nicht reicht (§ 882c ZPO). Wer den Gläubiger binnen eines Monats nach der Auskunft vollständig bezahlt und das nachweist, wird nicht eingetragen. Der Eintrag wird nach drei Jahren gelöscht – oder früher, wenn die Forderung bezahlt ist.

Grundlage: Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, gültig 1.7.2026 – 30.6.2027).