Ratgeber-Serie · Teil 2 von 6 · Zwangsvollstreckung

Pfändung: Was gepfändet werden darf – und was nicht

Eine Pfändung ist beunruhigend – aber sie folgt klaren Regeln, und das Gesetz schützt Ihr Existenzminimum. Hier erfahren Sie, wie Lohn-, Konto- und Sachpfändung ablaufen und welche Beträge für Sie unantastbar sind.

Stand: Juli 2026 · Lesezeit: ca. 6 Minuten

Wie es zu einer Pfändung kommt

Kein Gläubiger darf einfach so pfänden. Er braucht einen Vollstreckungstitel – meist einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Der typische Weg: Rechnung → Mahnung → gerichtlicher Mahnbescheid (hier können Sie binnen zwei Wochen Widerspruch einlegen, wenn die Forderung nicht stimmt) → Vollstreckungsbescheid. Erst danach darf vollstreckt werden. Jeder dieser Schritte kommt per Post – ein Grund mehr, Briefe zu öffnen.

Die drei Pfändungsarten

Wichtig bei Kontopfändung: Ohne P-Konto ist auch Ihr Existenzminimum auf dem Konto zunächst blockiert. Sie haben aber einen gesetzlichen Anspruch, Ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln – die Bank muss das innerhalb von vier Geschäftstagen umsetzen. Alle Details im Ratgeber P-Konto.

Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2026

Beim Arbeitseinkommen regelt § 850c ZPO, wie viel Ihnen bleiben muss. Die Werte werden jährlich zum 1. Juli angepasst. Aktuell gilt (1.7.2026 – 30.6.2027):

Freibetrag pro MonatBetrag
Unpfändbarer Grundbetrag (ohne Unterhaltspflichten)1.587,40 €
Erhöhung für die 1. unterhaltsberechtigte Person+ 597,42 €
Erhöhung je weitere Person (2.–5.)+ 332,83 €
Höchstgrenze – Einkommen darüber ist voll pfändbar4.866,30 €

Beispiel: Bei 2.400 € netto im Monat sind ohne Unterhaltspflichten 568,82 € pfändbar. Mit einer unterhaltsberechtigten Person (z. B. einem Kind) sinkt der pfändbare Betrag auf 107,59 € – mit zwei Personen ist gar nichts pfändbar.

Was nie gepfändet werden darf

So können Sie sich wehren

Und wenn mehrere Pfändungen laufen und absehbar kein Ende in Sicht ist, kann die Privatinsolvenz der schnellere Weg in die Schuldenfreiheit sein – Pfändungen einzelner Gläubiger stoppen schon mit der Verfahrenseröffnung, und nach drei Jahren sind die Restschulden weg.

Häufige Fragen

Kann ohne Vorwarnung gepfändet werden?

Nein. Vor einer Pfändung braucht der Gläubiger einen Vollstreckungstitel – etwa einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Vorher erhalten Sie Post: Mahnungen, einen gerichtlichen Mahnbescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen können, und den Vollstreckungsbescheid. Wer seine Post öffnet, wird von einer Pfändung nicht überrascht.

Darf der Gerichtsvollzieher einfach in meine Wohnung?

Nur mit Ihrer Einwilligung oder mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss. In der Praxis kündigt sich der Gerichtsvollzieher schriftlich an. Gegenstände, die Sie für eine bescheidene Lebensführung oder Ihre Arbeit benötigen, sind ohnehin unpfändbar.

Mein Einkommen liegt unter der Freigrenze – kann trotzdem gepfändet werden?

Vom Lohn selbst ist dann nichts pfändbar. Achtung beim Konto: Ohne P-Konto kann eine Kontopfändung auch geringes Guthaben blockieren. Wandeln Sie Ihr Girokonto deshalb bei einer Kontopfändung sofort in ein P-Konto um – dann ist der Grundfreibetrag automatisch geschützt.

Wie lange läuft eine Lohnpfändung?

Bis die Forderung samt Zinsen und Kosten vollständig getilgt ist oder der Gläubiger die Pfändung zurücknimmt – zum Beispiel nach einem Vergleich. Eine einmal zugestellte Lohnpfändung wirkt fort, auch bei künftigen Lohnzahlungen.

Was ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?

Der zentrale Beschluss des Vollstreckungsgerichts bei Lohn- und Kontopfändung: Er „pfändet“ die Forderung (z. B. Ihren Lohnanspruch) und „überweist“ sie dem Gläubiger. Zugestellt wird er dem Drittschuldner – also Arbeitgeber oder Bank –, der dann direkt an den Gläubiger zahlen muss.

Dürfen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gepfändet werden?

Urlaubsgeld ist in der Regel unpfändbar, solange es üblich ist. Weihnachtsgeld ist bis zu einer gesetzlichen Obergrenze geschützt (bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, gedeckelt). Überstundenvergütung ist zur Hälfte unpfändbar. Der Arbeitgeber muss das bei der Berechnung berücksichtigen.

Kann meine Rente gepfändet werden?

Ja – die gesetzliche Rente wird wie Arbeitseinkommen behandelt, es gelten dieselben Freigrenzen (2026/27: 1.587,40 € unpfändbar, mit Unterhaltspflichten mehr). Grundsicherungsleistungen sind dagegen praktisch nicht pfändbar; auf dem Konto schützt sie das P-Konto.

Was passiert, wenn mehrere Gläubiger gleichzeitig pfänden?

Es gilt das Prioritätsprinzip: Wer zuerst wirksam pfändet, wird zuerst vollständig bedient – die anderen kommen erst danach an die Reihe. Bei vielen Gläubigern kann dieser „Wettlauf“ Jahre dauern; die Insolvenz beendet ihn, weil dann alle Gläubiger gleich behandelt werden.

Kann mir wegen einer Lohnpfändung gekündigt werden?

Allein wegen einer Pfändung darf der Arbeitgeber in aller Regel nicht kündigen – auch wenn sie ihm Verwaltungsaufwand macht. Sprechen Sie im Zweifel offen mit der Personalabteilung: Eine geregelte Lösung (z. B. ein Vergleich oder die Insolvenz) beendet die Pfändung und den Aufwand.

Was ist die Vermögensauskunft – früher „eidesstattliche Versicherung“?

Bleibt eine Pfändung erfolglos, kann der Gläubiger verlangen, dass Sie beim Gerichtsvollzieher Ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Falsche Angaben sind strafbar. Es folgt ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, der nach drei Jahren gelöscht wird – oder früher, wenn die Forderung beglichen ist.

Grundlage: Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, gültig 1.7.2026 – 30.6.2027).