Glossar · P-Konto

Gemeinschaftskonto

Ein Konto mit mehreren Inhabern (z. B. Paare). Es kann nicht direkt in ein P-Konto umgewandelt werden.

Beim Gemeinschaftskonto verfügen mehrere Personen über dasselbe Konto – meist als „Oder-Konto“, bei dem jede Person allein handeln darf. Genau das macht es im Pfändungsfall kompliziert: Gepfändet wird das gesamte Konto, auch wenn nur eine Person Schulden hat.

Wird ein Gemeinschaftskonto gepfändet, gilt: Jeder Kontoinhaber kann verlangen, dass ein eigenes Einzelkonto eingerichtet und sein Guthabenanteil dorthin übertragen wird – dieses Einzelkonto lässt sich dann als P-Konto schützen.

Schnell handeln: Die Übertragung muss zügig nach Zustellung der Pfändung verlangt werden, damit der Schutz greift. Paare mit Pfändungsrisiko fahren oft besser mit zwei Einzelkonten von vornherein.

Der Guthabenanteil der nicht betroffenen Person ist damit nicht verloren – aber sie muss aktiv werden und die Übertragung auf ein eigenes Einzelkonto verlangen.

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