Glossar · P-Konto

P-Konto

Ein Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz: Pro Monat ist ein Grundfreibetrag automatisch vor Kontopfändungen geschützt.

Auch bekannt als: Pfändungsschutzkonto

Eingeführt 2010 und zum Dezember 2021 grundlegend reformiert, ist das P-Konto heute der wichtigste Sofortschutz bei Kontopfändungen. Es wirkt automatisch: Innerhalb des Freibetrags zahlen, überweisen und heben Sie ab, als gäbe es die Pfändung nicht.

Die wichtigsten Regeln:

Das P-Konto schützt allerdings nur Kontoguthaben – es verhindert keine Lohnpfändung und löst keine Schulden. Verstehen Sie es als Schutzschild, hinter dem Sie in Ruhe die eigentliche Lösung organisieren: Einigung mit den Gläubigern oder Insolvenzverfahren.

Mehr zum Thema: Ratgeber Teil 3: P-Konto

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