Eingeführt 2010 und zum Dezember 2021 grundlegend reformiert, ist das P-Konto heute der wichtigste Sofortschutz bei Kontopfändungen. Es wirkt automatisch: Innerhalb des Freibetrags zahlen, überweisen und heben Sie ab, als gäbe es die Pfändung nicht.
Die wichtigsten Regeln:
- Grundfreibetrag 1.590 €/Monat (ab 1.7.2026), per Bescheinigung erhöhbar
- Anspruch auf kostenlose Umwandlung des Girokontos binnen vier Geschäftstagen
- nur ein P-Konto pro Person, nur als Einzelkonto, kein Dispo
Das P-Konto schützt allerdings nur Kontoguthaben – es verhindert keine Lohnpfändung und löst keine Schulden. Verstehen Sie es als Schutzschild, hinter dem Sie in Ruhe die eigentliche Lösung organisieren: Einigung mit den Gläubigern oder Insolvenzverfahren.
Mehr zum Thema: Ratgeber Teil 3: P-Konto