Die Kontopfändung trifft den Alltag am härtesten: Karte, Daueraufträge und Lastschriften funktionieren erst wieder verlässlich, wenn der P-Konto-Schutz greift. Ausgelöst wird sie durch Zustellung des Pfändungsbeschlusses an die Bank – oft, ohne dass Sie vorher etwas merken.
Ohne Schutz trifft die Kontopfändung das gesamte Guthaben – auch Lohn oder Sozialleistungen, die gerade eingegangen sind. Deshalb gilt:
- Sofort handeln: Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen (Anspruch, vier Geschäftstage).
- Ein Monat Luft: Die Bank darf gepfändetes Guthaben erst nach einem Monat an den Gläubiger auszahlen (Moratorium) – diese Zeit reicht für die Umwandlung.
Beispiel: Herrn L.s Konto wird am 3. des Monats gepfändet; sein Gehalt von 1.750 € ist bereits eingegangen. Er lässt das Konto noch in derselben Woche in ein P-Konto umwandeln: 1.590 € sind damit sofort geschützt, und dank der einmonatigen Auszahlungssperre bleibt ihm Zeit, für den Rest eine Bescheinigung oder einen Gerichtsbeschluss zu besorgen.
Mehr zum Thema: Ratgeber Teil 3: P-Konto