Glossar · Pfändung

Gerichtsvollzieher

Das staatliche Vollstreckungsorgan, das Titel zustellt, Sachen pfändet und die Vermögensauskunft abnimmt.

Auch bekannt als: Gerichtsvollzieherin

Gerichtsvollzieher sind Beamte der Justiz mit einem festen Bezirk. Sie handeln ausschließlich im Auftrag eines Gläubigers mit Vollstreckungstitel – nie „auf eigene Faust“ – und sind an klare gesetzliche Grenzen gebunden.

Aufgaben des Gerichtsvollziehers:

Gut zu wissen: In Ihre Wohnung darf er nur mit Ihrer Zustimmung oder einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Der Termin ist auch eine Chance: Wer zahlungsbereit ist, kann direkt eine Ratenlösung vereinbaren.

Ein praktischer Rat: Verstecken bringt nichts, Kommunikation viel. Wer erreichbar ist und einen realistischen Vorschlag macht, erlebt Gerichtsvollzieher meist als sachliche, mitunter sogar hilfreiche Akteure – die gütliche Erledigung gehört ausdrücklich zu ihren Aufgaben.

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