Gerichtsvollzieher sind Beamte der Justiz mit einem festen Bezirk. Sie handeln ausschließlich im Auftrag eines Gläubigers mit Vollstreckungstitel – nie „auf eigene Faust“ – und sind an klare gesetzliche Grenzen gebunden.
Aufgaben des Gerichtsvollziehers:
- Zustellung von Titeln und Beschlüssen
- Sachpfändung („Kuckuck“) – nur Entbehrliches und Werthaltiges
- Abnahme der Vermögensauskunft
- gütliche Erledigung: Er darf Ratenzahlungen bis zu 12 Monaten vereinbaren
Gut zu wissen: In Ihre Wohnung darf er nur mit Ihrer Zustimmung oder einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Der Termin ist auch eine Chance: Wer zahlungsbereit ist, kann direkt eine Ratenlösung vereinbaren.
Ein praktischer Rat: Verstecken bringt nichts, Kommunikation viel. Wer erreichbar ist und einen realistischen Vorschlag macht, erlebt Gerichtsvollzieher meist als sachliche, mitunter sogar hilfreiche Akteure – die gütliche Erledigung gehört ausdrücklich zu ihren Aufgaben.