Glossar · Grundbegriffe

Gläubiger

Die Person oder das Unternehmen, dem Geld geschuldet wird – das Gegenstück zum Schuldner.

Der Begriff kommt von „glauben“: Der Gläubiger „glaubt“ dem Schuldner, dass er später zahlt – etwa weil er Ware geliefert, eine Leistung erbracht oder Geld verliehen hat. Aus praktisch jedem Vertrag können so Forderungen entstehen; wer sie innehat, ist Gläubiger.

Typische Gläubiger sind:

Gut zu wissen: Nicht jeder, der mahnt, ist der ursprüngliche Gläubiger. Forderungen werden häufig an Inkassounternehmen abgetreten oder verkauft – prüfen Sie deshalb immer, wer die Forderung geltend macht und woraus sie stammt.

Für Sie wichtig: Behalten Sie den Überblick, wer Ihre Gläubiger sind – am besten mit einer Liste aus Name, Betrag und Aktenzeichen. Bei mehreren Gläubigern zählt später Gleichbehandlung, wenn Sie eine Einigung oder ein Insolvenzverfahren anstreben.

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