Inkassounternehmen treten in zwei Rollen auf: als Dienstleister des ursprünglichen Gläubigers – oder als neuer Gläubiger, der die Forderung (oft für einen Bruchteil ihres Wertes) aufgekauft hat. Für Sie ändert sich dadurch der Ansprechpartner, nicht aber Ihr Recht, alles zu prüfen.
Inkassounternehmen dürfen mahnen, verhandeln und Ratenzahlungen vereinbaren – aber nicht selbst pfänden. Dafür brauchen auch sie einen gerichtlichen Titel.
Ihre Rechte: Prüfen Sie, ob die Forderung berechtigt und die Kostenaufstellung angemessen ist. Seriöse Inkassounternehmen sind im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und weisen die Ursprungsforderung nach. Drohungen mit Haft oder sofortiger Pfändung ohne Titel sind unseriös.
Gut zu wissen: Auch mit Inkassounternehmen lässt sich oft ein Vergleich schließen – gerade bei aufgekauften Forderungen.
Reagieren Sie schriftlich statt am Telefon und bestreiten Sie unberechtigte Forderungen ausdrücklich – so haben Sie später alles belegbar in der Hand. Inkassounternehmen sind verhandlungsgewohnt: Berechtigte Forderungen lassen sich fast immer über Raten lösen.