Rechtlich ist eine Forderung das Recht, von einer bestimmten Person eine Leistung zu verlangen – im Schuldenkontext fast immer die Zahlung von Geld. Sie entsteht meist durch Vertrag, kann sich aber auch aus dem Gesetz ergeben, etwa bei Schadensersatz oder Rückforderungen von Behörden.
Eine Forderung besteht oft aus mehreren Teilen:
- Hauptforderung – der ursprüngliche Betrag (z. B. offene Rechnung)
- Zinsen – insbesondere Verzugszinsen
- Kosten – Mahn-, Inkasso-, Gerichts- und Vollstreckungskosten
Prüfen lohnt sich: Gerade Inkassokosten sind mitunter überhöht. Lassen Sie Forderungsaufstellungen im Zweifel von einer Schuldnerberatung kontrollieren, bevor Sie zahlen oder ein Schuldanerkenntnis unterschreiben.
Forderungen können außerdem verkauft und abgetreten werden – dann zahlen Sie mit befreiender Wirkung nur noch an den neuen Inhaber. Lassen Sie sich die Abtretung im Zweifel nachweisen, bevor Sie an ein Ihnen unbekanntes Unternehmen zahlen.