Die Veröffentlichung dient dem Gläubigerschutz: Alle Betroffenen sollen vom Verfahren erfahren und ihre Forderungen anmelden können. Ein „öffentlicher Pranger“ ist damit nicht verbunden – gezielt recherchiert wird dort praktisch nur von professionell Beteiligten wie Banken oder Insolvenzverwaltungen.
Veröffentlicht werden u. a. Verfahrenseröffnung, Termine und die Erteilung der Restschuldbefreiung. Zur Einordnung:
- Die gezielte Suche ist nur zeitlich begrenzt uneingeschränkt möglich; danach braucht es genaue Angaben (z. B. Gericht und Aktenzeichen).
- Spätestens sechs Monate nach Verfahrensende werden die Daten gelöscht.
- Vermieter oder Arbeitgeber werden nicht aktiv informiert.
Wer wissen möchte, was über das eigene Verfahren veröffentlicht ist, kann das Portal selbst einsehen – kostenlos und ohne Anmeldung. Nach Ablauf der Löschfristen verschwinden die Daten vollständig.