Glossar · Insolvenzverfahren

Insolvenzbekanntmachung

Die öffentliche Bekanntgabe von Insolvenzverfahren im Internetportal insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Veröffentlichung dient dem Gläubigerschutz: Alle Betroffenen sollen vom Verfahren erfahren und ihre Forderungen anmelden können. Ein „öffentlicher Pranger“ ist damit nicht verbunden – gezielt recherchiert wird dort praktisch nur von professionell Beteiligten wie Banken oder Insolvenzverwaltungen.

Veröffentlicht werden u. a. Verfahrenseröffnung, Termine und die Erteilung der Restschuldbefreiung. Zur Einordnung:

Wer wissen möchte, was über das eigene Verfahren veröffentlicht ist, kann das Portal selbst einsehen – kostenlos und ohne Anmeldung. Nach Ablauf der Löschfristen verschwinden die Daten vollständig.

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