Glossar · Insolvenzverfahren

Verbraucherinsolvenz

Das Insolvenzverfahren für Privatpersonen – der gesetzlich geregelte Weg, nach drei Jahren schuldenfrei zu sein.

Auch bekannt als: Privatinsolvenz

Rund 77.000 Menschen haben diesen Weg allein 2025 gewählt. Das Verfahren ist stark standardisiert und gut planbar: Von der ersten Beratung bis zur Restschuldbefreiung vergehen – inklusive Vorbereitung – meist etwa dreieinhalb bis vier Jahre.

Für Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose; auch für ehemals Selbstständige mit überschaubaren Verhältnissen (weniger als 20 Gläubiger, keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen).

Die größten Ängste erweisen sich fast immer als unbegründet: Die Mietwohnung bleibt, der Arbeitsplatz ist geschützt, das P-Konto sichert den Alltag. Entscheidend ist eine gute Begleitung – von der Vorbereitung des Antrags bis zum Umgang mit dem Treuhänder.

Mehr zum Thema: Ratgeber Teil 5: Insolvenzverfahren

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