Rund 77.000 Menschen haben diesen Weg allein 2025 gewählt. Das Verfahren ist stark standardisiert und gut planbar: Von der ersten Beratung bis zur Restschuldbefreiung vergehen – inklusive Vorbereitung – meist etwa dreieinhalb bis vier Jahre.
Für Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose; auch für ehemals Selbstständige mit überschaubaren Verhältnissen (weniger als 20 Gläubiger, keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen).
- Voraussetzung: gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch mit Bescheinigung
- Ablauf: Antrag beim Amtsgericht → Verfahren mit Abtretung des pfändbaren Einkommens → Restschuldbefreiung nach drei Jahren
Die größten Ängste erweisen sich fast immer als unbegründet: Die Mietwohnung bleibt, der Arbeitsplatz ist geschützt, das P-Konto sichert den Alltag. Entscheidend ist eine gute Begleitung – von der Vorbereitung des Antrags bis zum Umgang mit dem Treuhänder.
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