„Masse“ klingt technisch, meint aber schlicht: alles Verwertbare. Die Insolvenzverwaltung zieht die Grenze zwischen dem, was den Gläubigern zusteht, und dem, was Ihnen zum Leben bleibt – nach denselben Schutzregeln wie bei der Pfändung.
Zur Masse gehören z. B. Guthaben über den Freibeträgen, wertvolle entbehrliche Gegenstände oder eine Immobilie. Nicht zur Masse gehören:
- unpfändbares Einkommen (Freigrenzen) und geschütztes P-Konto-Guthaben
- notwendiger Hausrat und Arbeitsmittel
Bei den meisten Verbraucherinsolvenzen ist die Masse klein – das Verfahren funktioniert trotzdem, die Restschuldbefreiung hängt nicht von einer Mindestmasse ab.
Ehrlichkeit zahlt sich hier doppelt aus: Verschwiegenes Vermögen gefährdet die Restschuldbefreiung. Umgekehrt gilt: Was nachweislich unpfändbar ist, bleibt selbstverständlich bei Ihnen – dafür braucht es keinerlei Tricks.