Treuhänder sind meist Rechtsanwältinnen, Steuerberater oder erfahrene Insolvenzpraktiker, die vom Insolvenzgericht bestellt und beaufsichtigt werden. Sie sind neutral – weder Anwalt des Schuldners noch Inkasso der Gläubiger.
Aufgaben:
- Entgegennahme des pfändbaren Einkommens (Abtretung)
- Verwertung der Insolvenzmasse und jährliche Verteilung an die Gläubiger
- Bericht an das Gericht, Prüfung der Obliegenheiten
In der Verbraucherinsolvenz spricht das Gesetz vom Treuhänder, in der Regelinsolvenz vom Insolvenzverwalter mit weitergehenden Befugnissen. Ansprechpartner für Betroffene bleibt in beiden Fällen dieselbe Stelle.
Der beste Umgang: Anfragen zügig und vollständig beantworten. Das ist die einfachste „Versicherung“ gegen Probleme bei der Restschuldbefreiung. Bei Unsicherheiten hilft die Schuldnerberatung, Antworten richtig zu formulieren.