Glossar · Grundbegriffe

Existenzminimum

Der Teil von Einkommen und Besitz, den das Gesetz jedem Menschen belässt – auch bei Schulden und Pfändung.

Hinter dem Schutz des Existenzminimums steht die Menschenwürde: Auch wer Schulden hat, muss wohnen, essen, sich versichern und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Vollstreckung darf Druck ausüben – aber nicht die Existenz zerstören.

Das Existenzminimum wird über mehrere Mechanismen geschützt:

Niemandem kann „alles genommen“ werden – diese Angst ist unbegründet.

Reicht der geschützte Betrag im Einzelfall nicht, etwa wegen hoher Krankheits- oder Fahrtkosten, kann das Vollstreckungsgericht ihn auf Antrag erhöhen. Eine Schuldnerberatung hilft, den Antrag richtig zu stellen und zu begründen.

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