Hinter dem Schutz des Existenzminimums steht die Menschenwürde: Auch wer Schulden hat, muss wohnen, essen, sich versichern und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Vollstreckung darf Druck ausüben – aber nicht die Existenz zerstören.
Das Existenzminimum wird über mehrere Mechanismen geschützt:
- Pfändungsfreigrenzen beim Arbeitseinkommen (2026/27: mindestens 1.587,40 € netto/Monat)
- der Grundfreibetrag auf dem P-Konto (1.590 €/Monat)
- unpfändbarer Hausrat und Arbeitsmittel bei der Sachpfändung
Niemandem kann „alles genommen“ werden – diese Angst ist unbegründet.
Reicht der geschützte Betrag im Einzelfall nicht, etwa wegen hoher Krankheits- oder Fahrtkosten, kann das Vollstreckungsgericht ihn auf Antrag erhöhen. Eine Schuldnerberatung hilft, den Antrag richtig zu stellen und zu begründen.