Glossar · Grundbegriffe

Mithaftung

Haften mehrere Personen für dieselbe Schuld, darf der Gläubiger von jeder die volle Zahlung verlangen.

Auch bekannt als: Gesamtschuld

Ob Mithaftung besteht, entscheidet allein die Unterschrift beziehungsweise der Vertragsinhalt – nicht, wer das Geld ausgegeben hat oder wem die gekaufte Sache heute gehört.

Mithaftung entsteht vor allem durch gemeinsame Unterschrift – etwa beim gemeinsamen Kredit- oder Mietvertrag. Die Ehe allein macht dagegen nicht automatisch haftbar: Jeder haftet nur für eigene Verträge. Ausnahme sind Alltagsgeschäfte zur Deckung des gemeinsamen Lebensbedarfs.

Beispiel: Ein Paar nimmt gemeinsam einen Autokredit über 12.000 € auf. Nach der Trennung zahlt er nicht mehr – die Bank darf die gesamten Raten von ihr verlangen, unabhängig davon, wer das Auto fährt. Intern kann sie sich den Anteil von ihm zurückholen – wenn bei ihm etwas zu holen ist.

Wichtig bei Trennung oder Scheidung: Die Mithaftung verschwindet nicht automatisch. Gemeinsame Verträge sollten aktiv umgeschrieben oder abgelöst werden – sonst haften beide weiter, unabhängig davon, was intern vereinbart wurde.

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