Glossar · P-Konto

Moratorium (Kontopfändung)

Die gesetzliche Schutzfrist bei einer Kontopfändung: Die Bank darf gepfändetes Guthaben erst nach einem Monat an den Gläubiger auszahlen (§ 900 ZPO).

Auch bekannt als: Auszahlungssperre

Ohne das Moratorium müsste die Bank gepfändetes Guthaben umgehend abführen – der Kontoschutz käme für viele zu spät. Die gesetzliche Wartefrist verhindert genau das und gibt jedem die Chance, den Schutz noch zu aktivieren.

Dieser Monat ist Ihre wichtigste Reserve. Nutzen Sie ihn, um:

Wer schnell handelt, rettet so in der Regel sein gesamtes geschütztes Guthaben.

Die Frist läuft ab Zustellung der Pfändung bei der Bank. Verlassen Sie sich nicht auf den letzten Tag: Umwandlung (bis zu vier Geschäftstage) und Bescheinigung brauchen zusammen etwas Vorlauf – je früher Sie handeln, desto sicherer ist Ihr Guthaben.

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