Glossar · Insolvenzverfahren

Obliegenheiten

Die gesetzlichen Pflichten des Schuldners während der Wohlverhaltensphase – ihre Verletzung kann die Restschuldbefreiung kosten.

Obliegenheiten sind keine einklagbaren Pflichten – niemand verklagt Sie auf Arbeitssuche. Ihre Verletzung hat aber eine scharfe Folge: Auf Antrag eines Gläubigers kann die Restschuldbefreiung versagt werden. Sie sind gewissermaßen der Preis des Schuldenerlasses.

Wer diese Pflichten ernst nimmt, muss die Versagung der Restschuldbefreiung nicht fürchten.

Praktisch bewährt: Bewerbungen dokumentieren, Änderungen sofort schriftlich melden und im Zweifel den Treuhänder fragen, bevor Sie handeln. Wer so vorgeht, ist auf der sicheren Seite.

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