Der Begriff stammt aus der früheren Rechtslage, hat sich aber gehalten. Gemeint ist die Zeit, in der Sie zeigen, dass Sie redlich mitwirken – im Gegenzug garantiert das Gesetz am Ende den Erlass der Restschulden.
In dieser Zeit gilt: arbeiten oder sich ernsthaft bemühen, Wechsel von Job und Wohnung melden, wahrheitsgemäße Angaben machen (Obliegenheiten). Ihr unpfändbares Einkommen bleibt vollständig bei Ihnen – es gelten dieselben Freigrenzen wie bei einer Lohnpfändung.
Nach Ablauf der drei Jahre erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung.
Im Alltag ändert sich weniger, als viele befürchten: Wer angestellt ist und seine Pflichten kennt, merkt von der Phase oft kaum etwas – abgesehen davon, dass der pfändbare Lohnanteil abgeführt wird und gelegentlich Post vom Treuhänder kommt.