Glossar · Insolvenzverfahren

Wohlverhaltensphase

Der dreijährige Zeitraum ab Verfahrenseröffnung, in dem der pfändbare Teil des Einkommens an den Treuhänder fließt und besondere Pflichten gelten.

Auch bekannt als: Abtretungsfrist

Der Begriff stammt aus der früheren Rechtslage, hat sich aber gehalten. Gemeint ist die Zeit, in der Sie zeigen, dass Sie redlich mitwirken – im Gegenzug garantiert das Gesetz am Ende den Erlass der Restschulden.

In dieser Zeit gilt: arbeiten oder sich ernsthaft bemühen, Wechsel von Job und Wohnung melden, wahrheitsgemäße Angaben machen (Obliegenheiten). Ihr unpfändbares Einkommen bleibt vollständig bei Ihnen – es gelten dieselben Freigrenzen wie bei einer Lohnpfändung.

Nach Ablauf der drei Jahre erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung.

Im Alltag ändert sich weniger, als viele befürchten: Wer angestellt ist und seine Pflichten kennt, merkt von der Phase oft kaum etwas – abgesehen davon, dass der pfändbare Lohnanteil abgeführt wird und gelegentlich Post vom Treuhänder kommt.

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