Glossar · P-Konto

P-Konto-Bescheinigung

Der Nachweis, mit dem der Freibetrag auf dem P-Konto über den Grundfreibetrag hinaus erhöht wird – etwa wegen Unterhaltspflichten oder Kindergeld.

Die Bank darf höhere Freibeträge nur berücksichtigen, wenn sie ihr nachgewiesen werden – genau dafür gibt es die standardisierte Bescheinigung. Bei anerkannten Beratungsstellen erhalten Sie sie kostenlos.

Ausstellen dürfen die Bescheinigung u. a.:

Beispiel: Alleinerziehend, 1.850 € netto plus 259 € Kindergeld: Ohne Bescheinigung sind nur 1.590 € geschützt. Mit Bescheinigung (1 Unterhaltspflicht + Kindergeld) rund 2.446 € – das gesamte Monatseinkommen bleibt verfügbar.

Reichen Sie die Bescheinigung möglichst direkt nach der Umwandlung ein und aktualisieren Sie sie, wenn sich Ihre Situation ändert – etwa bei der Geburt eines Kindes, neuen Unterhaltspflichten oder geänderten Sozialleistungen. Manche Banken befristen die Anerkennung; dann rechtzeitig erneuern.

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