Die Bank darf höhere Freibeträge nur berücksichtigen, wenn sie ihr nachgewiesen werden – genau dafür gibt es die standardisierte Bescheinigung. Bei anerkannten Beratungsstellen erhalten Sie sie kostenlos.
Ausstellen dürfen die Bescheinigung u. a.:
- anerkannte Schuldnerberatungsstellen (kostenlos)
- Familienkassen und Sozialleistungsträger für ihre Leistungen
- Arbeitgeber, Rechtsanwälte, Steuerberater
Beispiel: Alleinerziehend, 1.850 € netto plus 259 € Kindergeld: Ohne Bescheinigung sind nur 1.590 € geschützt. Mit Bescheinigung (1 Unterhaltspflicht + Kindergeld) rund 2.446 € – das gesamte Monatseinkommen bleibt verfügbar.
Reichen Sie die Bescheinigung möglichst direkt nach der Umwandlung ein und aktualisieren Sie sie, wenn sich Ihre Situation ändert – etwa bei der Geburt eines Kindes, neuen Unterhaltspflichten oder geänderten Sozialleistungen. Manche Banken befristen die Anerkennung; dann rechtzeitig erneuern.