Glossar · P-Konto

Grundfreibetrag (P-Konto)

Der Sockelbetrag, der auf einem P-Konto jeden Kalendermonat automatisch vor Pfändung geschützt ist – ohne jeden Nachweis.

Der Grundfreibetrag orientiert sich am unpfändbaren Arbeitseinkommen und wird auf volle 10 Euro aufgerundet – deshalb 1.590 € bei einer Pfändungsfreigrenze von 1.587,40 €. Er gilt pro Kalendermonat und unabhängig davon, woher das Geld auf dem Konto stammt.

Situation (ab 1.7.2026)Geschützt/Monat
Grundfreibetrag (automatisch)1.590,00 €
+ 1 unterhaltsberechtigte Person2.187,42 €
+ 2 Personen2.520,25 €
+ 3 Personen2.853,08 €

Alles über dem Grundfreibetrag erfordert eine P-Konto-Bescheinigung oder einen Gerichtsbeschluss. Die Beträge werden jährlich zum 1. Juli angepasst.

Der Schutz wirkt ab der Umwandlung automatisch – ganz ohne Antrag oder Nachweis. Erst für höhere Beträge braucht es die P-Konto-Bescheinigung. Und was Sie in einem Monat nicht verbrauchen, nimmt der Ansparübertrag bis zu drei Monate mit.

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