Der Grundfreibetrag orientiert sich am unpfändbaren Arbeitseinkommen und wird auf volle 10 Euro aufgerundet – deshalb 1.590 € bei einer Pfändungsfreigrenze von 1.587,40 €. Er gilt pro Kalendermonat und unabhängig davon, woher das Geld auf dem Konto stammt.
| Situation (ab 1.7.2026) | Geschützt/Monat |
|---|---|
| Grundfreibetrag (automatisch) | 1.590,00 € |
| + 1 unterhaltsberechtigte Person | 2.187,42 € |
| + 2 Personen | 2.520,25 € |
| + 3 Personen | 2.853,08 € |
Alles über dem Grundfreibetrag erfordert eine P-Konto-Bescheinigung oder einen Gerichtsbeschluss. Die Beträge werden jährlich zum 1. Juli angepasst.
Der Schutz wirkt ab der Umwandlung automatisch – ganz ohne Antrag oder Nachweis. Erst für höhere Beträge braucht es die P-Konto-Bescheinigung. Und was Sie in einem Monat nicht verbrauchen, nimmt der Ansparübertrag bis zu drei Monate mit.