Anders als im Insolvenzverfahren gilt in der Einzelvollstreckung kein „Teilen“: Der Rang richtet sich allein danach, wann die Pfändung beim Drittschuldner eingeht – im Extremfall entscheidet ein einziger Tag Vorsprung über Jahre des Wartens.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zustellung beim Drittschuldner.
Beispiel: Bei Herrn M. sind monatlich 300 € pfändbar. Gläubiger A (5.000 €) hat zuerst gepfändet, Gläubiger B (2.000 €) eine Woche später. B bekommt erst dann Geld, wenn A vollständig bezahlt ist – hier also nach über 16 Monaten.
Die Insolvenz beendet diesen Wettlauf: Dort werden alle Gläubiger gleichbehandelt, Einzelvollstreckungen sind nicht mehr zulässig.
Für Schuldner mit vielen Gläubigern bedeutet das oft eine jahrelange Blockade: Der Erste kassiert, alle anderen erhöhen den Druck. Genau in solchen Lagen ist das Insolvenzverfahren mit seiner Gleichbehandlung häufig der fairere und am Ende schnellere Weg.