Glossar · Pfändung

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Der Gerichtsbeschluss, der eine Forderung des Schuldners (z. B. den Lohnanspruch) pfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überweist.

Auch bekannt als: PfÜB

Der „PfÜB“ ist das zentrale Werkzeug der Forderungspfändung. Der Gläubiger beantragt ihn beim Vollstreckungsgericht; geprüft wird dabei nur die formale Berechtigung (Titel und Zustellung), nicht die inhaltliche Angemessenheit.

Der „PfÜB“ hat zwei Wirkungen in einem:

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Zustellung beim Drittschuldner – er bestimmt den Rang bei mehreren Pfändungen (Prioritätsprinzip).

Lesen Sie den Beschluss genau: Er nennt Gläubiger, Forderungshöhe und das gepfändete Recht. Gegen formale Fehler gibt es die Vollstreckungserinnerung beim Vollstreckungsgericht – bei berechtigten Forderungen führt der bessere Weg über eine Gesamtlösung wie Vergleich oder Insolvenz.

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