Glossar · Insolvenzverfahren

Regelinsolvenz

Das allgemeine Insolvenzverfahren – für Unternehmen, aktive Selbstständige und Ex-Selbstständige mit komplexen Verhältnissen.

Die Regelinsolvenz ist das „große“ Verfahren mit mehr Formalien: Gläubigerversammlung, Berichtstermine und weitergehende Befugnisse der Insolvenzverwaltung. Bei laufenden Betrieben regelt sie auch, ob und wie weitergewirtschaftet wird.

In die Regelinsolvenz gehören:

Auch hier können natürliche Personen die Restschuldbefreiung nach drei Jahren erlangen. Ein außergerichtlicher Einigungsversuch ist – anders als bei der Verbraucherinsolvenz – nicht vorgeschrieben.

Für Solo-Selbstständige ist sie kein Schreckgespenst: Die selbstständige Tätigkeit kann häufig fortgeführt werden – die Verwaltung gibt sie dafür frei –, und auch hier führt der Weg nach drei Jahren zur Restschuldbefreiung.

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