Banken, Mobilfunkanbieter, Versandhändler und Vermieter fragen die SCHUFA ab, bevor sie Verträge abschließen. Negative Merkmale entstehen aber erst bei unbestrittenen, mehrfach angemahnten oder titulierten Forderungen – nicht schon durch eine einzelne verspätete Zahlung.
Wichtige Fristen und Regeln:
- Erledigte Forderungen werden drei Jahre nach der Erledigung gelöscht.
- Der Eintrag zur Restschuldbefreiung wird bereits sechs Monate nach Erteilung gelöscht (seit März 2023).
- Der P-Konto-Vermerk dient nur der Verhinderung mehrerer P-Konten und darf nicht ins Scoring einfließen.
Sie können jederzeit kostenlos eine Datenkopie (Art. 15 DSGVO) anfordern – sinnvoll, um falsche oder veraltete Einträge löschen zu lassen.
Prüfen Sie Ihre Datenkopie regelmäßig: Falsche, doppelte oder nicht fristgerecht gelöschte Einträge kommen vor und lassen sich mit Verweis auf die DSGVO korrigieren – notfalls über den Ombudsmann der SCHUFA oder die Datenschutzaufsicht.