Glossar · Beratung & Einigung

Schuldenbereinigungsplan

Ein strukturierter Plan, der allen Gläubigern eine einheitliche Lösung anbietet – Grundlage des außergerichtlichen Einigungsversuchs.

Der Plan übersetzt Ihre Leistungsfähigkeit in ein faires Angebot: Was ist einmalig oder monatlich realistisch – und wie wird es gleichmäßig auf alle Gläubiger verteilt? Er ist das Herzstück jeder geordneten Entschuldung ohne Gericht.

Typischer Inhalt:

Stimmen nicht alle zu, kann das Gericht im anschließenden Verfahren die Zustimmung einzelner Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen (gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan).

Ein guter Plan ist ehrlich kalkuliert: Lieber eine niedrige Quote, die sicher gezahlt wird, als ein ehrgeiziger Plan, der nach drei Monaten platzt. Flexible Pläne können Anpassungen für Jobverlust oder Krankheit vorsehen – das erhöht die Zustimmungsbereitschaft der Gläubiger.

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