Glossar · Beratung & Einigung

Schuldenvergleich

Eine Vereinbarung mit dem Gläubiger: Sie zahlen einen Teil der Forderung, der Rest wird endgültig erlassen.

Auch bekannt als: außergerichtlicher Vergleich

Hinter fast jedem Vergleich steht eine einfache Rechnung des Gläubigers: Ein sicherer Betrag heute ist mehr wert als eine unsichere Forderung über Jahre – zumal in einer möglichen Insolvenz oft noch weniger fließen würde. Diese Logik ist Ihr Verhandlungshebel.

Die Grundregeln für einen sicheren Vergleich:

Beispiel: Frau R. hat 6.000 € Schulden bei drei Gläubigern. Mit Unterstützung der Beratungsstelle bietet sie 2.500 € Einmalzahlung aus Familienhilfe an. Zwei Gläubiger stimmen sofort zu, der dritte nach Nachbesserung – nach sechs Wochen ist sie schuldenfrei, statt jahrelang Raten samt Zinsen zu zahlen.

Mehr zum Thema: Ratgeber Teil 4: Schuldenvergleich

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