Glossar · Beratung & Einigung

Stundung

Der Aufschub der Fälligkeit: Die Schuld bleibt in voller Höhe bestehen, muss aber erst später gezahlt werden.

Stundung heißt: Der Gläubiger wartet freiwillig. Rechtlich verschiebt sie die Fälligkeit – solange die Stundung läuft, gibt es weder Verzug noch Vollstreckung. Sie ist damit das mildeste Instrument der Schuldenregulierung.

Eine Stundung verschafft Luft bei vorübergehenden Engpässen – etwa bis eine Nachzahlung oder der neue Job da ist. Sie löst aber kein strukturelles Problem: Wer dauerhaft zu wenig hat, braucht Vergleich, Beratung oder Insolvenz.

Beispiel: Nach einem Unfall fällt Herr J. drei Monate im Job aus. Seine Bank stundet zwei Kreditraten und hängt sie ans Laufzeitende an. Der Engpass ist überbrückt, ohne dass Mahnungen, Kündigung oder SCHUFA-Einträge drohen.

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