Glossar · Beratung & Einigung

Ratenzahlungsvereinbarung

Die Vereinbarung, eine Forderung in festen Teilbeträgen zu tilgen – die volle Schuld bleibt dabei bestehen.

Die Ratenzahlung ist die häufigste Einigung überhaupt – von der Handyrechnung bis zur Steuernachzahlung. Ihre Stärke: Sie ist schnell und formlos vereinbart. Ihre Schwäche: Zu hohe Raten scheitern oft und verschlechtern dann Ihre Position.

Nebenwirkung: Eine Ratenzahlung gilt als Anerkenntnis der Forderung – die Verjährung beginnt neu. Prüfen Sie die Forderung deshalb vor der Vereinbarung.

Faustregel: erst Haushaltsplan, dann Angebot. Und bei mehreren Gläubigern alle einbeziehen, statt dem lautesten alles zu versprechen – sonst finanzieren Sie eine Ratenzahlung durch neue Rückstände an anderer Stelle.

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