Glossar · Mahn- und Vollstreckungsverfahren

Vollstreckungsgericht

Die Abteilung des Amtsgerichts, die über Maßnahmen der Zwangsvollstreckung entscheidet.

Während das Prozessgericht klärt, ob eine Forderung besteht, regelt das Vollstreckungsgericht, wie sie durchgesetzt werden darf – und wo die Grenzen zum Schutz des Schuldners verlaufen.

Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners. Das Vollstreckungsgericht:

Für Betroffene ist es vor allem die richtige Adresse für Schutzanträge. Anträge können Sie formlos stellen – die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts nimmt sie auch mündlich zu Protokoll (Sie brauchen dafür keinen Anwalt), und Schuldnerberatungen helfen beim Formulieren.

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