Während das Prozessgericht klärt, ob eine Forderung besteht, regelt das Vollstreckungsgericht, wie sie durchgesetzt werden darf – und wo die Grenzen zum Schutz des Schuldners verlaufen.
Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners. Das Vollstreckungsgericht:
- erlässt Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse,
- entscheidet über Vollstreckungsschutz und Erhöhungen des Pfändungsfreibetrags,
- setzt auf Antrag individuelle P-Konto-Freibeträge fest.
Für Betroffene ist es vor allem die richtige Adresse für Schutzanträge. Anträge können Sie formlos stellen – die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts nimmt sie auch mündlich zu Protokoll (Sie brauchen dafür keinen Anwalt), und Schuldnerberatungen helfen beim Formulieren.