Glossar · Pfändung

Pfändungsfreigrenzen

Die gesetzlichen Beträge, die bei einer Lohnpfändung vom Nettoeinkommen unantastbar bleiben – jährlich zum 1. Juli angepasst.

Auch bekannt als: Pfändungstabelle · § 850c ZPO

Die Freigrenzen stellen sicher, dass sich Arbeit auch mit Schulden lohnt: Ein fester Sockel bleibt immer unangetastet, und von jedem zusätzlich verdienten Euro behalten Sie einen erheblichen Teil. Maßgeblich ist das Nettoeinkommen, abgerundet auf volle 10 Euro.

Freibetrag pro Monat (1.7.2026 – 30.6.2027)Betrag
Grundbetrag (ohne Unterhaltspflichten)1.587,40 €
+ 1. unterhaltsberechtigte Person597,42 €
+ je weitere Person (2.–5.)332,83 €
Höchstgrenze (darüber voll pfändbar)4.866,30 €

Vom Einkommen über dem Freibetrag ist zudem nur ein Teil pfändbar. Ihren persönlichen Wert berechnet der Pfändungsrechner in Sekunden.

Die Grenzen gelten nicht nur für Lohn und Gehalt, sondern auch für Renten und laufende Sozialleistungen. Sie steigen jedes Jahr zum 1. Juli mit dem steuerlichen Existenzminimum – die Tabelle oben zeigt den aktuellen Stand.

Mehr zum Thema: Ratgeber Teil 2: Pfändung

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