Glossar · Mahn- und Vollstreckungsverfahren

Vollstreckungstitel

Die amtliche Urkunde, die einen Gläubiger berechtigt, seine Forderung zwangsweise durchzusetzen.

Auch bekannt als: Titel

„Ohne Titel keine Vollstreckung“ – dieser Grundsatz schützt davor, dass ungeprüfte Behauptungen zwangsweise durchgesetzt werden. Der Titel dokumentiert verbindlich, wer wem wie viel schuldet, und macht die Forderung dauerhaft haltbar.

Die wichtigsten Titel:

Titulierte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren – ein Titel „überdauert“ also fast jede Lebenslage. Umso wichtiger, aktiv eine Lösung zu suchen statt zu warten.

Bewahren Sie alle Unterlagen zu titulierten Forderungen auf und dokumentieren Sie jede Zahlung. Nach vollständiger Tilgung haben Sie Anspruch auf Herausgabe des Titels – so kann er nicht Jahre später erneut „auftauchen“.

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