„Ohne Titel keine Vollstreckung“ – dieser Grundsatz schützt davor, dass ungeprüfte Behauptungen zwangsweise durchgesetzt werden. Der Titel dokumentiert verbindlich, wer wem wie viel schuldet, und macht die Forderung dauerhaft haltbar.
Die wichtigsten Titel:
- Vollstreckungsbescheid aus dem Mahnverfahren
- Urteil oder gerichtlicher Vergleich
- notarielle Urkunde mit Unterwerfungsklausel (z. B. bei Krediten)
- Jugendamtsurkunden über Unterhalt
Titulierte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren – ein Titel „überdauert“ also fast jede Lebenslage. Umso wichtiger, aktiv eine Lösung zu suchen statt zu warten.
Bewahren Sie alle Unterlagen zu titulierten Forderungen auf und dokumentieren Sie jede Zahlung. Nach vollständiger Tilgung haben Sie Anspruch auf Herausgabe des Titels – so kann er nicht Jahre später erneut „auftauchen“.