Fälligkeit allein bedeutet noch keinen Verzug: Erst wenn nach der Fälligkeit eine Mahnung hinzukommt – oder eine der gesetzlichen Ausnahmen greift, etwa ein kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin –, befinden Sie sich rechtlich im Verzug.
In Verzug geraten Sie in der Regel durch eine Mahnung nach Fälligkeit – oder automatisch 30 Tage nach Zugang einer Rechnung, wenn darin auf diese Folge hingewiesen wurde.
Folgen des Verzugs:
- Verzugszinsen (bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz)
- Mahn- und ggf. Inkassokosten
- bei weiterem Ausbleiben: gerichtliches Mahnverfahren
Beispiel: Im Kreditvertrag ist vereinbart, dass die Rate über 200 € am 15. März fällig ist. Ab dem 16. März tritt Verzug ganz ohne Mahnung ein, weil der Termin vertraglich kalendermäßig bestimmt ist – ab jetzt dürfen Verzugszinsen und Mahnkosten anfallen.