Glossar · Grundbegriffe

Verzug

Die verspätete Zahlung einer fälligen Forderung – ab dann dürfen Gläubiger Verzugszinsen und Mahnkosten berechnen.

Auch bekannt als: Zahlungsverzug

Fälligkeit allein bedeutet noch keinen Verzug: Erst wenn nach der Fälligkeit eine Mahnung hinzukommt – oder eine der gesetzlichen Ausnahmen greift, etwa ein kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin –, befinden Sie sich rechtlich im Verzug.

In Verzug geraten Sie in der Regel durch eine Mahnung nach Fälligkeit – oder automatisch 30 Tage nach Zugang einer Rechnung, wenn darin auf diese Folge hingewiesen wurde.

Folgen des Verzugs:

Beispiel: Im Kreditvertrag ist vereinbart, dass die Rate über 200 € am 15. März fällig ist. Ab dem 16. März tritt Verzug ganz ohne Mahnung ein, weil der Termin vertraglich kalendermäßig bestimmt ist – ab jetzt dürfen Verzugszinsen und Mahnkosten anfallen.

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