Glossar · Mahn- und Vollstreckungsverfahren

Mahnbescheid

Der erste Schritt des gerichtlichen Mahnverfahrens: ein amtliches Schreiben des Mahngerichts über eine geltend gemachte Forderung.

Für Gläubiger ist der Mahnbescheid ein schneller, günstiger Weg zum Vollstreckungstitel: Statt zu klagen, beantragen sie ihn beim zentralen Mahngericht – das Verfahren ist rein formal und weitgehend automatisiert.

Der Mahnbescheid kommt im gelben Umschlag mit Zustelldatum. Wichtig zu wissen:

Niemals ignorieren: Ist die Forderung falsch oder überhöht, legen Sie fristgerecht Widerspruch ein. Ist sie berechtigt, nehmen Sie Kontakt zum Gläubiger auf – auch jetzt sind noch Raten oder ein Vergleich möglich.

Prüfen Sie im Mahnbescheid vor allem drei Dinge: Stimmen Gläubiger und Forderung? Sind Zinsen und Nebenkosten plausibel? Ist die Forderung womöglich verjährt? Bei Zweifeln hilft die Schuldnerberatung auch kurzfristig – die Widerspruchsfrist läuft ab Zustellung.

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