Er ist das „Endprodukt“ des Mahnverfahrens – inhaltlich geprüft hat die Forderung bis dahin niemand. Deshalb gibt das Gesetz mit dem Einspruch eine letzte Gelegenheit, die Sache doch noch vor ein streitiges Gericht zu bringen.
Der Vollstreckungsbescheid ergeht, wenn gegen den Mahnbescheid kein Widerspruch eingelegt wurde. Gegen ihn ist noch zwei Wochen lang Einspruch möglich – danach ist er rechtskräftig.
Mit diesem Titel darf der Gläubiger pfänden lassen: Lohn, Konto oder über den Gerichtsvollzieher. Die Forderung verjährt erst nach 30 Jahren.
Ist der Bescheid rechtskräftig, ist Ignorieren die schlechteste Strategie – Verhandeln die beste: Auch titulierte Gläubiger nehmen häufig Vergleiche oder Raten an, denn eine sichere Teilzahlung ist ihnen meist lieber als jahrelange, oft ergebnislose Vollstreckung.