Die Zwangsvollstreckung ist das staatliche Monopol zur Durchsetzung von Forderungen – eigenmächtiges „Zurückholen“ durch Gläubiger ist verboten. Der Gläubiger wählt, in welchen Teil des Vermögens er vollstreckt, und trägt zunächst die Kosten.
Voraussetzungen sind Titel, Vollstreckungsklausel und Zustellung. Dann stehen dem Gläubiger mehrere Wege offen:
- Lohnpfändung beim Arbeitgeber
- Kontopfändung bei der Bank
- Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher
- Vermögensauskunft, wenn nichts zu holen ist
Ihr Schutz: Pfändungsfreigrenzen, P-Konto und unpfändbare Gegenstände sichern das Existenzminimum in jeder dieser Varianten.
Jede Maßnahme lässt sich mit den passenden Anträgen begrenzen: P-Konto, Erhöhung der Freibeträge, Vollstreckungsschutz. Und jede endet, sobald eine Gesamtlösung steht – sei es ein Vergleich oder das Insolvenzverfahren, das Einzelvollstreckungen stoppt.
Mehr zum Thema: Ratgeber Teil 2: Pfändung