Weihnachtsgeld ist bis 795 € unpfändbar (§ 850a ZPO, Stand 2026). Wie der Arbeitgeber rechnet, was auf dem P-Konto gilt und was in der Insolvenz bleibt.
Lohnpfändung: Erst ab 1.590 € netto darf gepfändet werden. Wie viel Ihnen ab Juli 2026 bleibt, was der Arbeitgeber darf und wie Sie den Freibetrag erhöhen.