Konkrete Situationen, klare Schritte: Hier beantworten wir die Fragen, die sich Menschen mit Schulden wirklich stellen – nüchtern, mit amtlichen Quellen und ohne Angstmache.
Weihnachtsgeld ist bis 795 € unpfändbar (§ 850a ZPO, Stand 2026). Wie der Arbeitgeber rechnet, was auf dem P-Konto gilt und was in der Insolvenz bleibt.
Lohnpfändung: Erst ab 1.590 € netto darf gepfändet werden. Wie viel Ihnen ab Juli 2026 bleibt, was der Arbeitgeber darf und wie Sie den Freibetrag erhöhen.
Vollstreckungsbescheid erhalten? Für den Einspruch bleiben zwei Wochen – ein Anwalt ist dafür nicht nötig. Was der Bescheid bedeutet und was jetzt hilft.
Umschuldung kann Zinsen sparen – oder tiefer in die Schulden führen. Wann sich das Umschulden lohnt, was es kostet und wann Schuldnerberatung besser ist.